Verstoß gegen den Kündigungsschutz? Fachanwalt in Passau hilft!

Der Kündigungsschutz ist gesetzlich fixiert und schreibt die Einhaltung von Kündigungsfristen und weiteren Regeln vor. Doch nicht immer halten sich Arbeitgeber an die Gesetzgebung. Wenn Sie länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind, darf eine Kündigung nicht grundlos unter Nichtbeachtung der Frist erfolgen. Doch die Realität sieht in einigen Fällen anders aus und Ihre Existenz steht auf dem Spiel. In diesem Fall zögern Sie nicht, sondern wenden sich zeitnah an unseren Fachanwalt für Kündigungsschutz in Passau. Ohne juristische Beratung und Unterstützung ist es kaum möglich, die ungerechtfertigte, nicht der Gesetzgebung entsprechende Kündigung abzuwenden oder sie abzuwandeln. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht, das wir bei Notwendigkeit auch mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht in Passau durchsetzen.

Rechtsanwalt Dieter W. Schmidt

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Schnelle Handlung als essenzieller Faktor bei Klagen im Kündigungsschutz

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen reagieren. Ist der Arbeitgeber zur Einhaltung der Fristen laut Kündigungsschutz verpflichtet, da kein Sonderkündigungsgrund vorliegt und das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt, tritt der Kündigungsschutz dennoch nicht automatisch in Kraft. Vereinbaren Sie unmittelbar nach Erhalt der Kündigung einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Passau. Als erfahrener Fachanwalt bereiten wir die Kündigungsschutzklage umgehend vor und reichen sie fristgemäß beim Arbeitsgericht in Passau ein. Nicht nur bei Kündigung, sondern auch bei ungerechtfertigten Abmahnungen oder anderen nicht plausiblen Kündigungen haben Sie die Möglichkeit, juristisch zu Ihrem Recht zu gelangen und sich mit unserer Vertretung auf den Kündigungsschutz zu berufen. Wir sind Ihre Ansprechpartner bei betriebsbedingten, personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen in Passau. Nur mit anwaltlicher Vertretung vor dem Arbeitsgericht haben Sie die Chance, eine ungerechtfertigte Kündigung rückgängig zu machen und auf den Kündigungsschutz zu bestehen.

Ein weiterer Anlass für die Beauftragung unserer Kanzlei in Passau kann die Verhandlung über Abfindungen sein. Wenn die Chancen auf den Erfolg im Kündigungsschutz eher gering sind, empfehlen wir Ihnen, uns mit Ihrem Arbeitgeber über eine Abfindung bei Akzeptanz der Kündigung zu verhandeln. In der Praxis möchten viele Unternehmen teure Kündigungsschutzklagen abwenden und sind bereit, auf eine Abfindungsverhandlung einzugehen. In jedem Fall sollten Sie in allen Belangen zum Kündigungsschutz umgehend handeln und unseren Fachanwalt in Passau kontaktieren.

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Recht haben - Recht bekommen bei Kündigungsschutz

Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten im Einzelfall. Fakt ist, dass sich eine Kündigungsschutzklage in Passau in vielen Fällen lohnen kann. Unsere Kanzlei ist für Sie da, wenn Sie eine außergerichtliche Einigung wünschen und der Kündigung zum Beispiel unter Zahlung einer Abfindung zustimmen. Mit langjähriger Erfahrung und fachlicher Expertise vertreten wir Sie vor Gericht und setzen Ihr Recht im Kündigungsschutz durch, wenn Ihre Kündigung der Gesetzgebung widerspricht und willkürlich ohne Einhaltung der regulären Frist, ohne Begründung und ohne wirklichen Anlass erfolgte. Mit einer Klage auf Kündigungsschutz vor dem Arbeitsgericht in Passau besteht die Möglichkeit, alle vom Arbeitgeber einbehaltenen Löhne rückwirkend zu bekommen. Auch kann das Gericht die Kündigung für unwirksam erklären, wodurch der Arbeitsvertrag weiter besteht und vom Arbeitgeber eingehalten werden muss. Kontaktieren Sie unsere Fachanwälte für eine Beratung und die Vertretung, damit Sie Ihr Recht im Kündigungsschutz erhalten.

Kündigungsschutz in Passau

In der Praxis möchten viele Unternehmen teure Kündigungsschutzklagen abwenden und sind bereit, auf eine Abfindungsverhandlung einzugehen. In jedem Fall sollten Sie in allen Belangen zum Kündigungsschutz umgehend handeln und unseren Fachanwalt in Passau kontaktieren.

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