Verstoß gegen den Kündigungsschutz? Fachanwalt in Passau hilft!
Der Kündigungsschutz ist gesetzlich fixiert und schreibt die Einhaltung von Kündigungsfristen und weiteren Regeln vor. Doch nicht immer halten sich Arbeitgeber an die Gesetzgebung. Wenn Sie länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind, darf eine Kündigung nicht grundlos unter Nichtbeachtung der Frist erfolgen. Doch die Realität sieht in einigen Fällen anders aus und Ihre Existenz steht auf dem Spiel. In diesem Fall zögern Sie nicht, sondern wenden sich zeitnah an unseren Fachanwalt für Kündigungsschutz in Passau. Ohne juristische Beratung und Unterstützung ist es kaum möglich, die ungerechtfertigte, nicht der Gesetzgebung entsprechende Kündigung abzuwenden oder sie abzuwandeln. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht, das wir bei Notwendigkeit auch mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht in Passau durchsetzen.
Rechtsanwalt Dieter W. Schmidt